Spätestens im letzten Jahr vor Ablauf der Gültigkeit (Stichtag ist der 30.11.)
ist die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 20 Lerneinheiten nachzuweisen.
Es erfolgt dann eine Verlängerung um weitere drei Jahre (= Verlängerungszeitraum).
Folgende Unterlagen müssen beim BFV eingereicht werden.
Die Unterlagen dürfen nicht zum BFV geschickt werden, sondern müssen über die
GFT Ndb. eingereicht werden.
Diese Unterlagen können nur bei den Fortbildungsveranstaltungen abgegeben werden.
Für die Verlängerung der Lizenzen benötigen wir:
- Übungsleiterausweis ( DIN A 4 Blatt BLSV )
- Passfoto ( hinten mit Namen beschriften )
- Ausdruck Stundennachweis (Stundenverwaltung)
- B-/C- Lizenz ( Scheckkartenformat- grüne Karte )
- Verlängerungsgebühr des BFV 85,63€ (ab 01.01.2024)
Wird die Verlängerung nicht fristgerecht, aber noch innerhalb des
Verlängerungszeitraums von drei Jahren beantragt, wird die Lizenz nur für den dann
noch verbleibenden Verlängerungszeitraum ausgestellt.
Für die Verlängerung der Lizenz ist dann eine Verlängerungsgebühr zusätzlich
in Höhe von 44,49€ (ab 01.01.2024) zu bezahlen.
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit in der Stundenverwaltung ( Homepage GFT Ndb.)
seine bisher erbrachten Stunden zu kontrollieren und auch den Teilnahmenachweis
auszudrucken. Hierzu muss er nur seine angegebene E-Mail -Adresse und seine
Lizenznummer ( grüne Karte unten links ) in die Stundenverwaltung eingeben.
Der Ausdruck ist auch ohne Unterschrift gültig, da nur der jeweilige Trainer mit
seiner Erkennung in sein Stundenarchiv kommt.
Künftig ist bei Verlust der DFB Lizenz und/oder
der BLSV-Fachübungsleiterausweises eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Die Verlusterklärung finden sie hier:
Neue Bezeichnungen der DFB – Lizenzen zum 01.01.2017
Die Bezeichnungen der DFB – Trainerlizenzen werden gemäß der UEFA –
Trainer – Konvention ab dem 01.01.2017 wie folgt geändert:
- Trainer C – Breitenfußball, Profil Kinder und Jugend
wird ersetzt durch – Trainer – C – Kinder und Jugend – - Trainer C – Breitenfußball, Profil Erwachsene im unteren Amateurbereich
wird ersetzt durch – Trainer C – Erwachsene im unteren Amateurbereich – - Trainer C – Leistungsfußball
wird ersetzt durch – Trainer – B ( 1. Lizenzstufe)
Hierbei handelt es sich lediglich um eine Bezeichnungsänderung der DFB – Trainerlizenzen!
Die Inhalte und die Struktur der Trainerausbildung bleiben unverändert!
Bei einer Fortbildung bzw. Lizenzverlängerung ab dem 01.01.2017 erhalten Sie somit
Ihre DFB-Lizenz mit der entsprechenden neuen Bezeichnung. Auch diejenigen, die ihre
Trainerausbildung im Jahre 2015 bzw. 2016 begonnen haben, erhalten ab dem 01.01.2017 nach bestandener Prüfungslehrgang die DFB-Lizenz mit der neuen Bezeichnung.
- Für die oben genannten Ausbildungsbereiche ist weiterhin der BFV zuständig.
Die weiteren Lizenzstufen der Trainerausbildungen obliegen wie bisher dem DFB und
werden gemäß der UEFA – Trainer – Konvention ab dem 01.01.2015 wie folgt geändert:
- Trainer B – wird durch – DFB-Elite-Jugend Lizenz – ( 2. Lizenzstufe) ersetzt
- Die Bezeichnung – Trainer A – ( 3. Lizenzstufe)
und – Fußball-Lehrer – ( 4. Lizenzstufe) bleiben unverändert bestehen
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.dfb.de
Verband und Trainergemeinschaften kamen bei ihrer Tagung
am 20.01.2017 in Bad Gögging einstimmig überein, ab sofort die
Fortbildungen in den Gemeinschaften höher zu gewichten.
Künftig müssen 12 UE der zur Verlängerung der Lizenzen erforderlichen
Fortbildungsstunden(20 UE) im Rahmen der GFT – Arbeitstagungen erbracht werden.
Aktive Teilnahmen an den jährlichen Talentsichtungstagen werden einmal
im Fortbildungszeitraum von 3 Jahren mit 5 UE Besuchen
an den DFB-Infoabenden mit 3UE vergütet.
Bewertungskriterien bei Eignungsprüfungen
Um in Zukunft den Kriterien zum Erwerb der DFB B-Lizenz gerechter zu werden, wird der Eignungsprüfung mehr Bedeutung angemessen. Die sportliche Meßlatte ( Eignung) für Teilnehmer muss daher angehoben werden.
Die Zielgruppen für Trainer mit dieser Lizenz sind für den gehobenen Amateurbereich
gedacht, und für Teilnehmer die später die DFB Elite Jugend oder A-Lizenz erwerben möchten. Für alle anderen Teilnehmer sind die vom BFV angebotenen Ausbildungsmöglichkeiten detailliert beschrieben und somit klar erkennbar, welche Ausbildung für die einzelnen
Bewerber sinnvoll ist.
Bezugnehmend auf die Ausbildungsordnung kann ein Teilnehmer die Eignungsprüfung nach einem Jahr ( im Bezirk) wiederholt werden. Hat ein Teilnehmer zum zweitenmal die Eignungsprüfung nicht bestanden, kann er nochmals an der Sportschule Oberhaching durch einen Verbandstrainer geprüft werden.