Spätestens im letzten Jahr vor Ablauf der Gültigkeit (Stichtag ist der 30.11.)
ist die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 20 Lerneinheiten nachzuweisen.
Es erfolgt dann eine Verlängerung um weitere drei Jahre (= Verlängerungszeitraum).
Folgende Unterlagen müssen beim BFV eingereicht werden.
Die Unterlagen dürfen nicht zum BFV geschickt werden, sondern müssen über die
GFT Ndb. eingereicht werden.
Diese Unterlagen können nur bei den Fortbildungsveranstaltungen abgegeben werden.
Für die Verlängerung der Lizenzen benötigen wir:
- Übungsleiterausweis ( DIN A 4 Blatt BLSV )
- Passfoto ( hinten mit Namen beschriften )
- Ausdruck Stundennachweis (Stundenverwaltung)
- B-/C- Lizenz ( Scheckkartenformat- grüne Karte )
- Verlängerungsgebühr des BFV 89,05€ (ab 01.03.2025)
Wird die Verlängerung nicht fristgerecht, aber noch innerhalb des
Verlängerungszeitraums von drei Jahren beantragt, wird die Lizenz nur für den dann
noch verbleibenden Verlängerungszeitraum ausgestellt.
Für die Verlängerung der Lizenz ist dann eine Verlängerungsgebühr zusätzlich
in Höhe von 46,27€ (ab 01.03.2025) zu bezahlen.
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit in der Stundenverwaltung ( Homepage GFT Ndb.)
seine bisher erbrachten Stunden zu kontrollieren und auch den Teilnahmenachweis
auszudrucken. Hierzu muss er nur seine angegebene E-Mail -Adresse und seine
Lizenznummer ( grüne Karte unten links ) in die Stundenverwaltung eingeben.
Der Ausdruck ist auch ohne Unterschrift gültig, da nur der jeweilige Trainer mit
seiner Erkennung in sein Stundenarchiv kommt.
Künftig ist bei Verlust der DFB Lizenz und/oder
der BLSV-Fachübungsleiterausweises eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Die Verlusterklärung finden sie hier: